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Castor 2002: Theateraktion in Lüneburg gegen den bevorstehenden Castor-Transport am 08.11.02




Ein zu einer Lokomotive verkleideter selbstfahrender Rasenmäher mit zwei Anhängern und gelben Atommüllfässern, ein sinnbildlicher Castorzug also, erregte bei den PassantInnen in der Innenstadt von Lüneburg einiges Aufsehen. Vom Tod im schwarzen Gewand und von einem provozierenden "Polizeiaufgebot" begleitet, sollte der knatternde Zug möglichst reibungslos und schnell das Zwischenlager in Gorleben erreichen. Doch AtomkraftgegnerInnen machten diese Absicht zunichte, indem sie sich immer wieder vor den "Zug" setzten und diesen sehr zum Ärger der "Polizei" an einer Weiterfahrt hinderten. Dann folgte stets die altbekannte Prozedur: mehrmalige Aufforderung zum Verlassen des "Gleises", Weigerung und heftige Proteste der DemonstrantInnen und schließlich Wegtragen, -zerren und -schleifen unter Einsatz des Schlagstockes. Alles dieses rollenmäßig gut eingefühlt und gespielt von den AkteurInnen, die wohl sämtlich ihre eigenen Erfahrungen in diese Aktion einbringen konnten.

Weitere Fotos werden wir nach Aufarbeitung des Castor-Transportes ergänzen.

Hintergrund dieser Aktion war:

"Sitzen ist eine Straftat
Im Mai 2001 stoppten circa 50 Atomkraftgegnerinnen und Gegner einen Atommülltransport aus dem AKW Brunsbüttel und Stade, der nach La Hague gehen sollte. Sie saßen ungefähr 10 Minuten auf den Gleisen in der Nähe des Lüneburger Bahnhofs, bis die Blockade von der Polizei aufgelöst wurde.

Willkürlich ausgewählt erhielten knapp 20 Beteiligte einen Strafbefehl. Ihnen wird vorgeworfen, eine "schwere Straftat" nach §316 b (Störung öffentlicher Betriebe, Geldstrafe bis zu 10 000 Euro oder Haft bis zu 5 Jahren) begangen zu haben. Der Verteidiger hatte in einem ersten Gerichtsverfahren gegen eine der Demonstrantlnnen im April auf Freispruch plädiert. Die aufgrund der Gleisblockade hervorgerufenen 30 Verspätungen seien aufzuholen gewesen, zudem schränke das Strafgesetzbuch nicht die Meinungsfreiheit ein. Letztendlich verurteilt wurde die Demonstrantin jedoch nach § 316 b, mit einer Geldstrafe von 626,12 Euro. Die geforderte Berufung sowie weitere Verfahren stehen noch aus. Das Verfahren gegen die Demonstrantin wird mittlerweile von den Gerichten als Präzedenzfall behandelt und würde weiteren unverhältnismäßigen Verurteilungen den Weg ebnen.

Was bei jeglichen früheren Gleisblockaden bisher als Ordnungswidrigkeit wie zum Beispiel falsches Parken behandelt wurde, soll nun als Straftat geahndet werden. Hier wird versucht, die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung massiv einzuschränken und Menschen, die diese in Anspruch nehmen, zu kriminalisieren. Menschen, die sich im Rahmen ihrer demokratischen Rechte für eine lebenswerte Zukunft einsetzen, sollen bewusst eingeschüchtert werden." (www.trainstopping.de)
Die folgenden Fotos können als JPG 750x500 zur Ansicht geladen werden.
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