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Proteste gegen den Castortransport am Bahnhof Lüneburg


Nr. 2
"Betriebs-Störung"
© Gisela und Joachim Petersen, subkontur


"Unter dieser Überschrift sammeln sich Aktionen zum Castortransport in diesem Jahr. Der Begriff ist abgeleitet von dem Straftatbestand, der CastorgegnerInnen in den aktuellen Prozessen vorgeworfen wird: Störung öffentlicher Betriebe. Dieser Paragraph gehört zu den sogenannten Katalogstraftaten des § 129a StGB, mit dem CastorgegnerInnen in die Nähe einer terroristischen Vereinigung gerückt werden. "Betriebs-Störung" wehrt sich gegen den Versuch der AtomKraftBeschützer den Menschen in diesem Land (und das ist weltweit dieselbe Masche) mit dem Begriff "Normal-Betrieb" eine harmlose Normalität vorzugaukeln, die alles anderes als dieses ist." (Pressemitteilung der "Heidewerkstatt")
Proteste im Bahnhof Lüneburg

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