 Nr. 43
Abschlusskundgebung in der Nähe des Verladekrans
© Gisela und Joachim Petersen, subkontur
Die Gorleben-Anwältin Ulrike Donath teilt den hocherfreuten
KundgebungsbesucherInnen mit, dass das Verwaltungsgericht Lüneburg erstmals das pauschale Demonstrationsverbot
zu Castorzeiten für teilweise rechtswidrig erklärt hat. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts
wurde aber auf Grund des Einspruchs der Bezirksregierung Lüneburg vom Oberverwaltungsgericht wieder
aufgehoben.
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