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Die Staatsanwaltschaft stellte mittlerweile das Strafermittlungsverfahren gegen den Polizeibeamten mit der Begündung ein , es habe sich bei dem Schlag um eine Abwehrbewegung des Beamten gehandelt. Die alte Moral auch von dieser neuen Geschichte: Wenn man nicht gerade einen hochkarätigen Zeugen neben sich stehen hat, der den strafrelevanten Vorgang bezeugt, sind Polizeibeamte grundsätzlich vor Strafverfolgung geschützt! |
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