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CASTOR-Transport 2003: Dorfeinkesselung war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Polizeieinkesselung eines ganzen Dorfes (Laase) beim Castor-Transport 2003 für rechtswidrig erklärt.


Willem Wittstamm, einer der Kläger, Entertainer und Veranstalter des Kulturzeltes "Musenpalast" hat gut Lachen.

In der Nacht vom 11. zum 12. November 2003 hatte die Polizei im Zuge des Castortransportes nach Gorleben die Ortschaften Grippel und Laase total abgesperrt und die Bewegungsmöglichkeiten der Bewohner extrem eingeschränkt. So wurde es Anwohnern von patroullierenden Polizisten untersagt, sich innerhalb ihrer Ortschaft zu bewegen, z.B. um Nachbarn zu besuchen oder um einfach nur nach Hause zu gehen. Wer etwa versuchte, auf Schleichwegen das Dorf zu verlassen, wurde mit Greiftrupps, Scheinwerfern und Hubschraubern verfolgt.

Fest saßen auch die ungefähr 500 Besucher des von Willem Wittstamm veranstalteten Kulturmarathons "Musenpalast" in Laase. Niemand von ihnen durfte nach Hause, um dort notwendigen Verpflichtungen nachzukommen.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg stellte in einem Urteil am 19.05.05 fest, dass "die Polizeisperren in und um Laase rechtswidrig gewesen sind, weil sie gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen". Gegen die damalige Bezirksregierung Lüneburg hatten Besucher und Bewohner von Laase und Grippel sowie der Veranstalter des Kulturzeltes "Musenpalast", Willem Wittstamm, geklagt.

Letzteren betreffend stellte das Verwaltungsgericht Lüneburg aber fest, dass er als Künstler nicht schwerwiegend in seinen Grundrechten beeinträchtigt worden sei, da er seine künstlerische Veranstaltung trotz des Polizeikessels habe durchführen können.

Ausführliche Informationen gibt es bei www.castor.de/3aktuelles.html .
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